Beitragsrückerstattung bei der PKV
Die Beitragsrückerstattung in der Privaten Krankenversicherung
Bei den meisten privaten Krankenversicherungen gibt es Tarife, bei denen unter vertraglich festgelegten Bedingungen eine Beitragsrückerstattung (kurz BRE) möglich ist.
Eine Beitragsrückerstattung erfolgt in der Regel dann, wenn der Versicherte in einem vertraglich festgelegten Zeitraum (meist Januar bis Dezember eines Jahres) keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hat (d.h. keine Rechnungen eingereicht hat, gegebenenfalls "kleine Rechnungen" selbst zahlen).
Manche Anbieter bieten eine Staffelung der Beitragsrückerstattung an, d.h. je länger der Versicherte keine Leistungen in Anspruch genommen hat, umso höher ist der Betrag, der ihm vom Versicherer erstattet wird.
Wenn mehrer Familienmitglieder in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, z.B. auch die Krankenversicherung Kind, ist zu berücksichtigen, dass die Beitragsrückerstattung pro Person getrennt gerechnet wird, d.h. wenn eine Person die Leistungen in Anspruch genommen hat, ist davon nicht die Beitragsrückerstattung der anderen betroffen.
Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung erfolgt bei den meisten Gesellschaften im Sommer des Folgejahres, in dem keine Rechnungen eingereicht wurden. Dies passiert automatisch und muß nicht beantragt werden.
Der Arbeitgeberzuschuss bleibt von der Beitragsrückerstattung unberührt. D.h. der Arbeitgeber wird nicht an der Beitragsrückerstattung beteiligt.
zurück
Falls sie in diesem Text nicht die passende Information zum Thema Krankenversicherung etc. gefunden haben, die Sie suchen, füllen sie einfach die obige Anfrage aus. Ein Versicherungsexperte setzt sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.