PKV Krankenkassen Vergleich PKV Vergleich PKV Krankenkassen

Befreiungsrecht in der Krankenversicherung

Befreiungsrecht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung

Es gibt die Möglichkeit sich von der Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen.

Dies gilt für Arbeiter und Angestellte, die von der Versicherungspflichtgrenze eingeholt werden, Studenten und Teilzeitbeschäftigte. Bei dem Arbeitnehmer ist die Voraussetzung für das Befreiungsrecht, daß der Beschäftigte seit mind. 5 Jahren wegen Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze versicherungsfrei ist. Selbständige und Beamte fallen nicht unter die Versicherungspflicht.

Für die Befreiung ist ein Antrag zu stellen, es ist aber kein Nachweis für einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz z.B. bei einer privaten Krankenversicherung notwendig.

Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse zu stellen, bei der die Versicherungspflicht entstanden ist. Die Befreiung wirkt ab Beginn der Versicherungspflicht. Sind jedoch Leistungen bei der GKV in Anspruch genommen worden, wirkt die Befreiung erst zu Beginn des Monats, der dem Befreiungsantrag folgt.

Für alle Arbeitnehmer, die niemals den freiwilligen Status in der gesetzlichen Krankenkasse hatte ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht generell nicht möglich.

zurück

Falls sie in diesem Text nicht die passende Information zum Thema Krankenversicherung etc. gefunden haben, die Sie suchen, füllen sie einfach die obige Anfrage aus. Ein Versicherungsexperte setzt sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

google mister wong taggle

Service Hotline

Service Hotline
Service Hotline
Kontakt

PKV Quick Check

Beruf 
Alter 
m/w 
 
Google