PKV Krankenkassen Vergleich PKV Vergleich PKV Krankenkassen

Befreiung Krankenversicherung für Studenten

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für Studenten

Lt. § 8 (1) Nr. 5 Sozialgesetzbuch (SGB) kann man sich als Student von der Krankenversicherungspflicht in der befreien lassen.

Innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht muß ein Antrag auf Befreiung gestellt werden oder vor Beginn des Studiums. Der Befreiungsantrag muß an die Ortskrankenkasse am Wohnort oder Studienort gerichtet werden.

Der Student hat dann die Möglichkeit sich in einer PKV zu versichern. Die Alternativen lassen sich mit einem online Rechner Student vergleichen.

War der Student bislang über die Krankenversicherung Kind über die Eltern privat krankenversichert, so kann dieser Tarif, nach der Befreiung in eine studentische Versicherung umgewandelt werden.

Für die Befreiung muß kein Versicherungsschutz bei einer Privaten Krankenversicherung nachgewiesen werden.

Geltungszeit für die Befreiung von der studentischen Krankenversicherungspflicht ist die Zeit des Studiums, in dieser Zeit ist die Befreiung unwiderruflich Es sei denn, es tritt anderweitig eine Versicherungspflicht ein, z.B. ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitnehmerverhältnis.

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