Die Krankenversicherung für Beamte
GKV oder PKV für Beamte
Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der Kranken-/Renten-/Arbeitslosen-versicherung, da sie über ein eigenes, staatliches Versorgungssystem, der Beihilfe abgesichert sind.
Damit sind Beamte nicht krankenversicherungspflichtig, sie können ihre Krankenversicherung frei wählen, können also in der Gesetzlichen Krankenkasse oder in eine Private Krankenversicherung wechseln.
Der Beamte erhält statt dem Arbeitgeberzuschuß einen Zuschuß zu seinen Arztrechnungen von der Beihilfe, dies betrifft auch die Krankenversicherung seiner Familie, insbesondere die Krankenversicherung Kind und nicht selbst versicherte Ehegatten.
Die Restkosten kann der Beamte über sogenannte Beihilfetarife in der PKV günstig versichern. In der GKV gibt es solche Restkostentarife nicht, d.h. es können nur 100% der Kassenleistungen versichert werden und der Beitrag ist daher entsprechend hoch.
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