PKV Krankenkassen Vergleich PKV Vergleich PKV Krankenkassen

Die Basisversicherung in der PKV

Der Basistarif in der Privaten Krankenversicherung

Der Basistarif wurde nach der Gesundheitsreform im Jahr 1989 in der privaten Krankenversicherung eingeführt. Durch die Reform wurden verschiedene Personengruppen aus dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherungen ausgegrenzt. Um diesem Personenkreisen eine Alternative zur freiwilligen Versicherung in der GKV zu bieten, wurden von der privaten Krankenversicherung die Basistarife eingeführt, die verhältnismäßig preiswert sind und einen recht umfassenden Versicherungsschutz bieten.

Nicht zu verwechseln sind diese mit dem neuen Basistarif, der ab 01.01.2009 eingeführt wird und den Leistungen der GKV entspricht.

Wenn das Einkommen der zu versichernden Person zusammen mit dem des Ehegatten nicht über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (2006: 47.250,- EUR p.a. und 2007: 47.700 EUR p.a) liegt, kann der Versicherungsnehmer in den Basistarif der PKV aufgenommen werden. Bei einer Familie mit mindestens 2 Kindern erhöht sich dieser Betrag um ein Drittel.

Auch wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird, kann der Basistarif evtl. beibehalten werden, wenn der Versicherungsnehmer auf die sog. Basis-Card verzichtet, oder der Versicherte kann seinen Versicherungsschutz innerhalb von 3 Monaten umstellen lassen. Bei vielen (nicht unbedingt allen!) Versicherungsgesellschaften wird ein Wechsel in einen Tarif mit gleichartigen Leistungen ohne Risikoprüfung und Wartezeiten ermöglicht

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