PKV Krankenkassen Vergleich PKV Vergleich PKV Krankenkassen

Auslandsschutz Gesetzliche Krankenkasse - Private Krankenversicherung

Versicherungsschutz im Ausland in der GKV und in der PKV

Der Versicherungsschutz der Gesetzlichen Krankenversicherungen sind auf Länder im europäischen Ausland (EU) und weitere Länder beschränkt, in denen Schutz bei der Krankenversicherung aufgrund von Regelungen über den europäischen Wirtschaftsraum bzw. aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens besteht.

Es werden nur Leistungen im Rahmen der Krankenversorgung des Gastlandes übernommen. Darüber hinaus abgerechnete Leistungen, wie z.B. privat bezahlte Ärzte oder private Krankenhausrechnungen werden nicht erstattet. Medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland sowie Überführungskosten im Todesfall werden nicht übernommen.

Der Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung gilt für Europa unbegrenzt und außerhalb Europas i.d.R. 4 Wochen. Es gibt auch Gesellschaften und Tarife, die weltweit, unbegrenzte Zeit leisten. Dies ist in den Versicherungsbedingungen nachzulesen und über einen online Rechner PKV zu ermitteln.

Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz in der PKV, solange die versicherte Person eine Rückreise nicht ohne Gefährdung für ihre Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere zwei Monate. Teilweise werden auch Tarife mit genereller Weltgeltung angeboten.

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