PKV Krankenkassen Vergleich PKV Vergleich PKV Krankenkassen

Reisekrankenversicherung in der PKV

Die Auslandsreise-Krankenversicherung in der Privaten Krankenversicherung

Die Auslandsreise-Krankenversicherung in der Privaten Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz bei vorübergehenden privaten und beruflichen Auslandsaufenthalten.

Sie wird üblicherweise entweder als Dauerpolice für beliebige kurzfristige Auslandsreisen oder als befristete Versicherung für eine bestimmte Reise in der PKV angeboten. Es ist auch eine Police für die ganze Familie mit Krankenversicherung Kind und Ehegatte möglich.

Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Heilbehandlungskosten in den Ländern, in denen kein Auslandsschutz durch die Gesetzliche Krankenversicherung besteht bis zu den tariflichen Höchstgrenzen. In den Ländern, in denen ein Schutz über die GKV besteht, werden die Kosten übernommen, die über die erstattungsfähigen Kosten der GKV hinausgehen.

Der Versicherungsschutz schließt i.d.R. den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland sowie Überführungskosten im Todesfall (mit Summenbegrenzung) ein.

Ist man in der Krankheitskostenvollversicherung bei der PKV versichert, so benötigt man die Reisekrankenversicherung innerhalb Europas nicht, nur außerhalb Europas.

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