Krankenversicherung von Bundeswehrsoldaten
Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalt von Soldaten der Bundeswehr
Innerhalb ihrer Dienstzeit haben Bundeswehrsoldaten Anspruch auf die freie Heilfürsorge und benötigen für diese Zeit deshalb keine anderweitige Krankenversicherung. Dazu gehören Berufs-, Zeitsoldaten sowie alle Wehrpflichtigen.
Zu Problemen kann es kommen, bei einem Auslandsaufenthalt. Dort soll er möglichst Truppenärzte in Anspruch nehmen oder Ärzte und Krankenanstalten die angemessene und ortsübliche Honorare berechnen.
Falls dies nicht möglich ist kann hier eine Versorgungslücke entstehen. Vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes ist deshalb zu empfehlen, einen ausreichenden Versicherungsschutz über eine private Krankenversicherung gegen Krankheitsfälle abzuschliessen, die die Restkosten übernimmt.
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