PKV Krankenkassen Vergleich PKV Vergleich PKV Krankenkassen

Auskunftspflicht in der Krankenversicherung

Auskunftspflicht in der Privaten Krankenversicherung

Text aus §58 Versicherungsvertragsgesetz:

  • Wer für ein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern Versicherung nimmt, hat jedem Versicherer von der anderen Versicherung unverzüglich Mitteilung zu machen.
  • In der Mitteilung ist der Versicherer, bei welchem die andere Versicherung genommen worden ist, zu bezeichnen und die Versicherungssumme anzugeben.

Unter Auskunftspflicht gegenüber der privaten Krankenversicherung versteht man die Mitteilung an die Krankenversicherung, falls man das gleiche Risiko bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften versichert hat. Z.B. ein Krankentagegeld bei verschiedenen PKV Gesellschaften, die in der Summe das versicherbare Brutto überschreiten.

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