Die Aufsichtsbehörde für die Krankenversicherung
Die Aufsichtsbehörde für die Private Krankenversicherung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt und ist als Aufsichtsbehörde für die privaten Krankenversicherungen zuständig.
Im Jahre 2002 wurde sie zusammengelegt mit dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel.
Hierin sind auch die Aufgaben der ehemaligen Aufsichtsämter aufgegangen. Dadurch gibt es nun eine Allfinanzaufsicht über Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen.
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