Die Aufrechnung in der PKV
Die Aufrechnung bei den Privaten Krankenversicherungen
Eine Aufrechnung des Versicherungsnehmers gegen Forderungen der privaten Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Gegen Beitragsforderungen der PKV Gesellschaft kann der Versicherungsnehmer nicht aufrechnen, z.B. bei einer Beitragserhöhung. Dies läßt das Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 26) bei Mitgliedern von Versicherungsvereinen nicht zu.
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