PKV Krankenkassen Vergleich PKV Vergleich PKV Krankenkassen

Arztwahl in der GKV und in der PKV

Die freie Arztwahl in der Gesetzlichen Krankenkasse und in der Privaten Krankenversicherung

Die freie Arztwahl bei einer Behandlung wird für Versicherte in der Privaten Krankenversicherung und in der Gesetzliche Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt.

Private Krankenversicherung:

Ein Privatpatient kann sich bei allen niedergelassenen Ärzten/Zahnärzten behandeln lassen. Eine Versichertenkarte oder ein Überweisungsschein muß nicht vorgelegt werdden. Falls im Tarif enthalten, können auch Heilpraktiker (ausgebildet nach dem Deutschen Heilpraktikergesetz) konsultiert werden. Ein Wechsel des behandelnden Arztes ist jederzeit ohne Überweisung möglich.

Es besteht freie Krankenhauswahl in ganz Deutschland und Europa je nach Tarifen der Krankenversicherung. Der Arzt im Krankenhaus kann frei gewählt werden.Je nach Tarif ist auch Chefarztbehandlung möglich. Mit dem Online Rechner PKV lassen sich die verschiedenen Tarife vergleichen.

Gesetzliche Krankenversicherung:

Ein gesetzlich Versicherter kann nur Ärzte/Zahnärzte aufsuchen, soweit sie zur Kassenpraxis zugelassen sind oder an der kassenärztlichen Versorgung beteiligt oder dazu ermächtigt sind. Es muß eine Versichertenkarte oder ein Überweisungsschein vorgelegt werden. Heilpraktikerleistungen sind in der Regel nicht versichert.

Im Krankenhaus muß das "nächst ereichbare günstigste Krankenhaus aufgesucht werden und die Behandlung erfolgt über den diensthabenden Arzt, ohne Arztwahl.

zurück

Falls sie in diesem Text nicht die passende Information zum Thema Krankenversicherung etc. gefunden haben, die Sie suchen, füllen sie einfach die obige Anfrage aus. Ein Versicherungsexperte setzt sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

google mister wong taggle

Service Hotline

Service Hotline
Service Hotline
Kontakt

PKV Quick Check

Beruf 
Alter 
m/w 
 
Google