Krankenversicherung Arzt im Praktikum
Die Krankenversicherung für Ärzte im Praktikum
Bislang mußten Ärzte, die ihre ärztliche Prüfung bereits abgelegt hatten, bevor sie ihre Approbation erhielten, noch ein 18-monatiges Praktikum durchlaufen. Die praktische Tätigkeit wurde z.B. im Krankenhaus oder einer vergleichbaren Einrichtung absolviert.
Seit 11. Juni 2004 wurde diese Praktikumspflicht abgeschafft. Nun ist die Aufnahme einer Tätigkeit als Assistenzarzt für die Erteilung der Approbation zwingend notwendig.
Der Assistenzarzt unterliegt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse, da er den Status eines Angestellten hat und insofern sein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Nach Beendigung der Ausbildung kann sich der niedergelassene Arzt, als Freiberufler entweder in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig weiterversichern oder in eine günstige PKV wechseln, da einige Gesellschaften spezielle Tarife für Ärzte anbieten.
Angestellte Ärzte können sich auch in einer privaten Krankenversicherung versichern, wenn sie über der Versicherungspflichtgrenze verdienen.
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