Arzneimittel Krankenversicherung
Die Erstattung von Arzneimitteln in der GKV und in der PKV
Als Arzneimittel (einschließlich Verbandmittel) gelten ganz allgemein alle Präparate, "die in gleichbleibender Zusammensetzung hergestellt und in abgabefertigen Packungen unter einer besonderen Bezeichnung in den Verkehr gebracht werden (4. Arzneimittelgesetz)" und die nach individueller ärztlicher Verordnung von Apotheken hergestellten Präparate.
Als Arzneimittel gelten nicht: Lebensmittel, kosmetische Mittel, Körperpflegemittel und andere Bedarfsgegenstände des täglichen Lebens.
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen versuchen, durch bestimmte Anreizsysteme die Verschreibung von günstigen Generikapräparaten zu forcieren, um auf diese Weise Kosten zu sparen. Durch die Gesundheitsreform gab es in den letzten Jahren immer wieder Kürzungen in der Erstattung der Arzneimittel.
Versicherte in der Privaten Krankenversicherung erhalten grundsätzlich, die von ihrem Arzt verschriebenen Arzneimittel nach den tariflich festgelegten Leistungen erstattet (abzüglich evtl. vereinbarter Selbstbeteiligung).
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