Leistung der PKV bei Berufsunfall
Leistungsübernahme der privaten Krankenversicherung bei Arbeits- oder Berufsunfall
In der privaten Krankenversicherung sind Arbeits- bzw. Berufsunfälle grundsätzlich mitversichert.
Hat der Versicherte gleichzeitig Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfall-/Rentenversicherung oder auf eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge, geht deren Leistung vor.
Der private Krankenversicherer muß dann nur für die Aufwendungen Leistungen erbringen, welche trotz der gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben. Unbeschadet hiervon sind Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld an die PKV.
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