Arbeitsunfähigkeit Private Krankenversicherung
Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung ist die Versicherungsleistung an die 100%ige Arbeitsunfähigkeit gebunden, dies bezieht sich auf die Auszahlung des Krankentagegeldes bei der Krankenversicherung.
Völlige Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann. Die Arbeitsunfähigkeit muß für den Erhalt des Krankentagegeldes in schriftlicher Form, von einem Arzt erstellt, vorgelegt werden.
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