Arbeitsentgelt in der Krankenversicherung
Die Rolle des Arbeitsentgelts in der Krankenversicherung
Das Arbeitsentgelt ist im weitesten Sinne der geldliche Gegenwert (Vergütung) für eine Leistung, z.B. In der Sozialversicherung das Arbeitsentgelt für geleistete Arbeit, die der Arbeitgeber dem Arbeinehmer bezhalt.
In der Sozialversicherung spielt das Arbeitsentgelt eine entscheidende Rolle für das Status der Versicherungspflicht und die Höhe der zu zahlenden Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Beiträge bei der GKV werden prozentual vom Brutto-Arbeitsentgelt berechnet und vom Arbeitgeber an die gesetzliche Krankenversicherung abgeführt. Liegt das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers über der Beitragsbemessungsgrenze, so kann er auch in eine günstige PKV wechseln.
Stellt ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung unentgeltlich oder unter der Geringfügigkeitsgrenze zur Verfügung, so ist er nicht sozialversicherungspflichtig.
Auszubildende sind von dieser Regelung ausgenommen, sie werden auch ohne ein Arbeitsentgelt zu erhalten, versicherungspflichtig.
zurück
Falls sie in diesem Text nicht die passende Information zum Thema Krankenversicherung etc. gefunden haben, die Sie suchen, füllen sie einfach die obige Anfrage aus. Ein Versicherungsexperte setzt sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.