Krankenversicherung Arbeitnehmer
Unterschied Arbeitnehmer und Selbständige und die Krankenversicherung
Arbeitnehmer ist, wer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht. D.h. es bestehen mehr oder weniger feste Arbeitszeiten, bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sowie Weisungsgebundenheit. Es wird ein regelmäßiger Lohn ausgezahlt, der sich durch Überstunden oder Provisionszahlungen verändern kann.
Die Tätigkeit eines Selbständigen zeichnet sich durch freie Arbeitszeitgestaltung, freie Arbeitseinteilung aus. Er hat keinen bezahlten Urlaub und im Falle einer Erkrankung erhält er keine Lohnfortzahlung, er bezieht kein regelmäßiges Einkommen, sondern ist vom jeweiligen Geschäftsergebnis abhängig.
Traditionell sind Arbeitnemer in der gesetzlichen Krankenkasse in der Versicherungspflicht und Selbständige freiwilliges Mitglied.
Arbeitnehmer sind nur dann freiwilliges Mitglied in der GKV, wenn ihr Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze liegt (2006: 3.937,50 EUR und 2007: 3975,00 Euro Brutto monatlich). Der Selbständige hat immer die Möglichkeit zu einem PKV Wechsel, der Angestellte nur, wenn er die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.
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