Arbeitgeberbescheinigung für die Krankenversicherung
Die Arbeitgeberbescheinigung für die Krankenversicherung für Angestellte
Ist der Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Krankenkasse oder in einer privaten Krankenversicherung versichert, so erhält er i.d.R. einen Zuschuß von 50% zu seinem Beitrag von seinem Arbeitgeber in Form des Arbeitgeberzuschuß.
Für die Vorlage beim Arbeitgeber über die Höhe des Beitrags der Krankenversicherung wird von der PKV eine Arbeitgeberbescheinigung ausgestellt. Dies passiert meist mit der Versendung der Police oder zeitnah.
Außerdem wird in diesem Beleg bestätigt, daß die Leistungen der Privaten Krankenversicherung den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen und die im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegten Voraussetzungen für die Gewährung des Arbeitgeberzuschusses erfüllt sind.
Alle pflichtversicherten Arbeitnehmer in der GKV benötigen diese Arbeitgeberbescheinigung nicht, da der Arbeitgeber die Beiträge direkt an die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt.
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