Approbation Ärzte, Apotheker und Seelsorger
Die Approbation für Ärzte ist die Voraussetzung als Arzt praktizieren zu können
Approbation ist im weiteren Sinne die Zulassung zum Beruf, und im engeren Sinne die Bestellung zum Arzt durch die Ärztekammer, zum Apotheker oder Seelsorger.
Die Approbation ist Voraussetzung zur selbstständigen Ausübung des Arztberufs. Um als Vertragsarzt für die gesetzlichen Krankenversicherungen tätig werden zu können ist, eine weitere Zulassung von der kassenärztlichen Vereinigung notwendig.
Für die private Krankenversicherung ist die Zulassung bei der kassenärztlichen Vereinigung nicht notwendig, da der Arzt direkt mit dem Patienten abrechnet.
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