Anzeigepflichtverletzung in der Privaten Krankenversicherung
Die Anzeigepflichtverletzung bei der PKV bei Antragstellung
Macht der Antragsteller im Versicherungsantrag der PKV falsche oder unvollständige Angaben oder kommt er seiner Nachmeldepflicht nicht nach, dann begeht er eine Anzeigepflichtverletzung. Dies bezieht sich z.B.auf die Gesundheitsfragen im Aufnahmeantrag .
Eine schuldhafte Anzeigepflichtverletzung wird auch bei Fahrlässigkeit des Antragstellers angenommen. Die private Krankenversicherung kann in diesem Fall innerhalb eines Monats, ab Kenntnis von der Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten oder auch den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. In beiden Fällen erlischt der Versicherungsschutz.
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