Die Anwartschaft in der Privaten Krankenversicherung
Die Möglichkeiten der Anwartschaftsversicherung in der PKV
Eine Anwartschaftsversicherung dient dazu, Zeiträume zu überbrücken, in denen die private Krankenversicherung ausgesetzt werden muß bzw. soll. Während der Dauer der Anwartschaft besteht kein Versicherungsschutz und keine Leistungpflicht von der Krankenversicherung.
Bei der Anwartschaft ist ein Beitrag zu entrichten, der die Verwaltungskosten abdeckt und den Aufbau der Alterungsrückstellung absichert - so kann der Versicherte nach der Anwartschaftszeit die Versicherung zu dem Beitrag weiterführen, der sich auf das ursprüngliche Eintrittsalter bezieht.
Zudem bleiben dem Versicherungsnehmer die Anrechnungsbeträge erhalten, die er sich vor Beginn der Anwartschaft erworben hatte.
In folgenden Fällen kann eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden:
- das Gehalt des Versicherungsnehmers liegt z.B. wegen Arbeitgeberwechsel unter der Beitragsbemessungsgrenze (2006: mtl. 3937,50 EUR und 2007: mtl. 3975 EUR Bruttoeinkommen); hierzu gibt es jedoch besondere Regelungen, die je nach Dauer der Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung festlegen, ob sich der Versicherungsnehmer gesetzlich versichern muß
- Anspruch auf Familienhilfe/freie Heilfürsorge
- Eintritt einer außergewöhnlichen Notlage
- bei einem längeren Auslandsaufenthalt
- Arbeitslosigkeit
Der ursprüngliche Vertrag wird wieder in Kraft gesetzt, wenn die o.g. Voraussetzungen entfallen. Die Dauer der Anwartschaftsversicherung wird auf die Wartezeiten angerechnet.
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