Private Krankenversicherung Annahme des Antrags
Wie die Aufnahme bei einer Privaten Krankenversicherung stattfindet
Zur Aufnahme in eine private Krankenversicherung muß ein Aufnahmeformular ausgefüllt werden, deren wesentliche Bestandteile die Adresse, Tarife, Kontoverbindung und Gesundheitsangaben des Antragstellers enthalten.
Wenn die Annahme eines Antrages bei der Krankenversicherung stattgefunden hat, wird dies dem Versicherten mitgeteilt.
Rechtskräftig wird dies lt. Paragraph 130 Abs.1 BGB, sobald die Annahme beim Antragsteller zugegangen ist.
Die Nachmeldefrist endet mit dem Zugang der Police beim Antragsteller. D.h. der Antragsteller ist in der Zeit zwischen Antragsstellung und Erhalt der Police verpflichtete, noch alle neu gesundheitlich eingetretenen Veränderungen anzuzeigen. Da dies zur Berurteilung des Antrags evtl. noch relevant sein könnte.
Wenn die Bindefrist abgelaufen ist, der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein entgegengenommen hat und den Erstbeitrag gezahlt hat, gilt der Vertrag als rechtskräftig abgeschlossen.
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