Krankenversicherung Ambulante Behandlung
Ambulante Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus
Falls eine Behandlung keine stationäre Behandlung erfordert, wird diese Maßnahme im medizinischen Bereich als ambulante Behandlung bezeichnet. Nicht dazu gehören also Krankenhaus-Behandlungen (bei mindestens einer Übernachtung). Hier fallen alle Kosten für die Krankenversicherung hinein, die der normale Hausarzt, Fachärzte etc., und Heilpraktiker berechnen.
D. h. Die Behandlung erfolgt dann in der Arztpraxis, in der Wohnung des Patienten oder auch dem Krankenhaus als ambulanter Patient.
Zur ambulanten Behandlung zählen Untersuchungen, aber auch Beratungen oder Laboruntersuchungen, diagnostische Maßnahmen, Injektionen und andere Sonderleistungen.
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