PKV Krankenkassen Vergleich PKV Vergleich PKV Krankenkassen

Aktiengesellschaft und Verein auf Gegenseitigkeit in der PKV

Unterschiede zwischen Aktiengesellschaft und Verein auf Gegenseitigkeit in der Privaten Krankenversicherung

Eine Aktiengesellschaft (AG) bei der Privaten Krankenversicherung ist eine privatrechtliche Ausgestaltung einer Gesellschaft als Unternehmensform, bei der das Gesellschaftsvermögen (Grundkapital/Aktienkapital) in Aktien aufgeteilt ist

Die Aktiengesellschaft ist eine privatrechtliche Vereinigung, die in der Regel den Betrieb eines Unternehmens z.B. einer Krankenversicherung zum Gegenstand hat. Gegenüber anderen Unternehmensformen hebt sich die Aktiengesellschaft durch folgende Eigenschaften ab:

  • Sie ist Körperschaft, also eine auf Mitgliedschaft beruhende, aber als Vereinigung selbständig rechtsfähige rechtliche Einheit.
  • Sie ist Kapitalgesellschaft, also auf ein bestimmtes Grundkapital in der Weise gestützt, dass die Haftung der Mitglieder, also der Aktionäre auf dieses Kapital beschränkt ist.
  • Das Grundkapital ist im Regelfall in rechnerisch gleich große Anteile, die Aktien, aufgeteilt.

Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine der rechtlich zulässigen Rechtsformen für eine Private Krankenversicherung (PKV).

In Gegensatz zu der Rechtsform Aktiengesellschaft hat ein VVaG keine Aktionäre. Vielmehr sind die Versicherungsnehmer zugleich Mitglieder und damit Träger des Vereins. In Ausnahmen können VVaG auch einzelne Verträge abschließen, deren Versicherungsnehmer nicht Mitglieder werden (Nichtmitgliederversicherung).

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