Ärztliche Untersuchung für die Krankenversicherung
Gründe für eine ärztliche Untersuchung für die Krankenversicherung
Eine ärztliche Untersuchung vor Antragsstellung der Privaten Krankenversicherung ist erforderlich:
- wenn nicht zumindest 3 Monate vor Antragstellung mindestens 12 Monate eine inländische Krankenversicherung bestand bzw. zur Zeit besteht (Ausnahmen: eine Vorversicherung in Ländern wie: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz oder Spanien wird einer inländischen Krankenversicherung gleichgestellt, weil hier ähnliche Krankenversicherungssysteme bestehen).
- wenn nicht mindestens 36 Monate vor Antragstellung der ständige Wohnsitz ununterbrochen in Deutschland war. (Ausnahme: ein Wohnsitz in einem der oben aufgeführten Länder)
- bei einigen PKV Unternehmen bei einem Eintrittsalter ab 50 Jahren. Hauptsächlich in den Tarifen der Krankheitskostenvollversicherung
- wenn die Wartezeit (in der Regel 3 Monate) erlassen werden soll, damit der Versicherungsschutz sofort wirksam wird
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