Äquivalenzprinzip in der Privaten Krankenversicherung
Das Äquivalenzprinzip in der PKV und das Solidaritätsprinzip in der GKV
Grundsatz der Gleichgewichtigkeit der Prämienzahlung und der Gefahrtragungsleistung in der Individualversicherung Privaten Krankenversicherung im Gegensatz zum Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung Gesetzlichen Krankenkasse.
Beim Äquivalenzprinzip wird der Versicherungsbeitrag unter wirtschaftlichen Aspekten anhand des individuellen Gesundheitsrisikos, das der Versicherte zu Vertragsbeginn darstellt (Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Geschlecht) und der zu erbringenden Leistung (Tarif) ermittelt.
Das Solidaritätsprinzip in der GKV bedeutet eine Beitragszahlung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Die Leistung ist dagegen immer gleich, unabhängig von der Beitragshöhe.
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