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Ablehnung des Antrags Private Krankenversicherung

Ablehnung des Antrags bei der Privaten Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung kann frei entscheiden, ob sie einen Antrag annimmt oder ablehnt. Die Hauptgründe für eine Ablehnung sind zumeist:

  • fehlende Versicherungsfähigkeit
  • "unversicherbares" Risiko

D.h. bei schweren Vorerkranungen oder unklaren finanziellen Verhältnissen kann z.B. eine Ablehnung erfolgen.

Der Antragsteller wird informiert, wenn der Antrag von der PKV nicht angenommen werden kann. Dabei muß die Ablehnung nicht begründet werden.
Seit 01.07.2007 gibt es einen Kontrahierungszwang im Standardtarif / Basistarif, wo es einen Aufnahmezwang für alle privaten Krankenversicherungen gibt.

Wenn der Versicherer nicht innerhalb der Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, daß er den Antrag angenommen und den Vertrag geschlossen hat, gilt der Antrag als abgelehnt.

Übrigens: Ein Antrag kann nur so angenommen werden, wie er gestellt wurde. Die Vereinbarung von Besonderen Bedingungen bedeutet: Ablehnung des Antrages verbunden mit einem Angebot der Krankenversicherung an den Interessenten.

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