Abgrenzung der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit
Abgrenzung der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit und Auswirkungen auf die Krankenversicherung
Wer hauptberuflich selbständig tätig ist, d.h. die Selbständigkeit stellt den Haupterwerb des Betreffenden dar, ist nicht der Plichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (§ 5 (5) SGB SozialgesetzbuchV). Er hat also auch die freie Wahl seiner Krankenversicherung.
Definition Selbständigkeit : beruht auf beruflichen Tätigkeiten, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausgeübt werden. Es muss eine eigene Betriebsstätte vorhanden sein, der Selbständige ist nicht weisungsgebunden. Außerdem hat der Selbständige eine freie Arbeitszeitgestaltung und trägt das Unternehmensrisiko.
Für die Beurteilung, ob die Selbständigkeit den Haupterwerb darstellt, sind alle Tätigkeiten und Beschäftigungen des Betreffenden gegeneinander abzuwägen.
Als Haupttätigkeit ist diejenige anzusehen, die den deutlich überwiegenden Teil seiner Arbeitskraft in Anspruch nimmt oder seines Gesamteinkommens im Sinne des § 16 SGB IV ausmacht. Die selbständige Tätigkeit muß den Mittelpunkt seines Erwerbslebens darstellen.
Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit liegt grundsätzlich vor, wenn der Selbständige mindestens einen Arbeitnehmer mehr als nur geringfügig beschäftigt (d.h. sozialversicherungspflichtig).
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