Gesetzliche - GKV |
Private - PKV |
| Systemunterschiede Gesetzliche - Private Krankenversicherung |
Ambulante Heilbehandlung* |
- nur Kassenärzte
- Praxisgebühr 10,- €/Quartal
- 90% Heilmittel (Massage, Krankengym.), Selbstbeteiligung 10,- € pro Verordnung von der Krankenversicherung
- 90% Hilfsmittel (Bandagen, Einlagen, usw.)
- Medikamenten-Selbstbeteiligung 10% des Abgabepreises, mind. 5,- €, max 10,- €
- Brille: keine Zuschüsse
- Zuzahlungen steigen, wenn die Kasse die Beiträge erhöht
- Ausgabenbegrenzung durch Praxisbudget
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- 100% Arztkosten bei freier Arztwahl
- keine Praxisgebühr
- 100% Heilpraktiker
- 100% Medikamente, keine Rezeptgebühr
- 100% Kontaktlinsen
- 100% Brillengläser, Gestell: 100,- €
- keine Kürzung ohne Zustimmung möglich
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Zahnarztbehandlung und Zahnersatz* |
- 100% Zahnbehandlung, Praxisgebühr 10,- €/Quartal (Ausnahme: Überweisung)
- befundbezogener Festzuschuß (nicht für Implantate)
- ab 4 Brückengliedern keine Erstattung
- seit 1.7.05 Sonderbeitrag für Zahnersatz 0,4%
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- 100% Zahnbehandlung
- 75-80% Zahnersatz
- freie Materialwahl
- zukunftsstabile Absicherung
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Stationäre Heilbehandlung* |
- nächstgelegenes kostengünstigstes Krankenhaus
- Arzt nach Dienstplan
- Unterbringung: allgemeine Pflegekasse
- Selbstbehalt: 10,- €/Tag max. 280,- €
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- freie Krankenhauswahl
- Privatarzt
- 1- oder 2-Bettzimmer mit eigenem Bad, TV, besserer Verpflegung und freien Besuchszeiten, Rooming-in möglich bei der Krankenversicherung Kind
- oder Mehrbettzimmer nach Wahl
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Krankentagegeld* |
- Angestellte ab 7. Woche: max. 82,25 €
- max. 70% vom Brutto, max. Realnetto, 7 x wöchentlich, 360 Tage im Jahr
- 72 Wochen lang, dann Aussteuerung
- seit dem 1.7.05 wird das Tagegeld vom Arbeitnehmer allein gezahlt (0,5% des Bruttolohns)
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- Angestellte ab 7. Woche: individuelle Absicherung max. 200,- €/Tag
- max. 80 % vom Brutto
- 7 x wöchentlich, 360 Tage im Jahr
- unbegrenzt, keine Änderung im Krankentagegeld
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