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Versicherten, die
bereits vor dem 1.1.2000 Mitglied einer privaten Krankenversicherung waren,
war die Entscheidung freigestellt, ob sie einen Beitragszuschlag zahlen
wollen. Für sie ist der Zuschlag zum 1.1.2001 in fünf Jahresschritten
eingeführt worden:
- 2001: Beitragszuschlag
2 %
- 2002: Beitragszuschlag
4 %
- 2003: Beitragszuschlag
6 %
- 2004: Beitragszuschlag
8 %
- 2005: Beitragszuschlag
10 %
Auch hier gilt natürlich:
Je länger der Zuschlag gezahlt wird, desto beitragsdämpfender
wirkt er sich im Alter aus. Denn umso mehr Mittel sind vorhanden.
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