Versicherten, die bereits vor dem 1.1.2000 Mitglied einer privaten Krankenversicherung waren, war die Entscheidung freigestellt, ob sie einen Beitragszuschlag zahlen wollen. Für sie ist der Zuschlag zum 1.1.2001 in fünf Jahresschritten eingeführt worden:

  • 2001: Beitragszuschlag 2 %
  • 2002: Beitragszuschlag 4 %
  • 2003: Beitragszuschlag 6 %
  • 2004: Beitragszuschlag 8 %
  • 2005: Beitragszuschlag 10 %

Auch hier gilt natürlich: Je länger der Zuschlag gezahlt wird, desto beitragsdämpfender wirkt er sich im Alter aus. Denn umso mehr Mittel sind vorhanden.

 
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