Seit dem 1.1.2000 müssen Neuversicherte zwischen dem 21sten und dem 60sten Lebensjahr einen Zuschlag von 10 % zu den bisherigen Prämien zahlen. Dieser Zuschlag ist in der Gesamtprämie enthalten und wird ausschließlich dafür verwendet, Beitragserhöhungen ab dem 65sten Lebensjahr zu vermeiden.

Je länger der Zuschlag gezahlt wird, desto länger reichen diese Mittel auch im Alter, um den Beitrag absolut konstant halten zu können.

Die Grafik links zeigt das Beispiel eines Versicherten, der mit 30 Jahren zur privaten Krankenversicherung wechselt.

 
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