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Seit dem 1.1.2000
müssen Neuversicherte zwischen dem 21sten und dem 60sten Lebensjahr
einen Zuschlag von 10 % zu den bisherigen Prämien zahlen. Dieser
Zuschlag ist in der Gesamtprämie enthalten und wird ausschließlich
dafür verwendet, Beitragserhöhungen ab dem 65sten Lebensjahr
zu vermeiden.
Je länger der
Zuschlag gezahlt wird, desto länger reichen diese Mittel auch im
Alter, um den Beitrag absolut konstant halten zu können.
Die Grafik links zeigt
das Beispiel eines Versicherten, der mit 30 Jahren zur privaten Krankenversicherung
wechselt.
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