Dies alles muss bezahlt werden. Die privaten Krankenversicherungen kalkulieren daher die Beiträge so, dass rechtzeitig Vorsorge fürs Alter getroffen wird:

  • Alterungsrückstellungen bilden Rücklagen für die mit dem Lebensalter steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.

  • Die so genannten Überzinsen sorgen für eine zusätzliche Beitragsentlastung im Alter, um auch gegen steigende Gesundheitspreise gerüstet zu sein.

  • Der gesetzliche Beitragszuschlag hat einen konstanten Beitrag ab dem 65sten Lebensjahr zum Ziel. Selbst bei voranschreitendem, kostenintensivem medizinisch-technischem Fortschritt.
 
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