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Dies alles muss bezahlt
werden. Die privaten Krankenversicherungen kalkulieren daher die Beiträge
so, dass rechtzeitig Vorsorge fürs Alter getroffen wird:
- Alterungsrückstellungen
bilden Rücklagen für die mit dem Lebensalter steigende Inanspruchnahme
von Gesundheitsleistungen.
- Die so genannten
Überzinsen sorgen für eine zusätzliche Beitragsentlastung
im Alter, um auch gegen steigende Gesundheitspreise gerüstet zu
sein.
- Der gesetzliche
Beitragszuschlag hat einen konstanten Beitrag ab dem 65sten Lebensjahr
zum Ziel. Selbst bei voranschreitendem, kostenintensivem medizinisch-technischem
Fortschritt.
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