Die Alterungsrückstellung allein kann keine inflationsbedingten Preissteigerungen ausgleichen. Deshalb werden so genannte Überzinsen verwendet, um zusätzliche Reserven für eine Beitragsermäßigung im Alter zu bilden.

Was sind Überzinsen?

Die Alterungsrückstellung wird mit 3,5 % verzinst. Tatsächlich jedoch erzielen die privaten Krankenversicherungen mit zurzeit 7,6 % am Markt deutlich bessere Zinserträge. Die Differenz zur garantierten Verzinsung nennt man Überzinsen.

90 % der Überzinsen werden für weitere Beitragsentlastungsmaßnahmen im Alter verwendet. Die verbleibenden 10 % dienen z. B. der Beitragsrückerstattung.

 
© 2003 PKV - Impressum