Neben der Absicherung der Beiträge durch die Alterungsrückstellung bieten die privaten Krankenversicherungen ihren Versicherten weitere Optionen, die Beiträge im Alter stabil zu halten oder sogar gegenüber dem Beitrag im Erwerbsleben zu senken:

  • durch Erhöhung des Selbstbehaltes, also des Beitrages, den man pro Jahr als Eigenbeteiligung zahlt.

  • durch Wechsel in den Standardtarif, der zwar weniger Komfort, aber dennoch eine absolut ausreichende Absicherung bietet.

Dieser Standardtarif entspricht dem Leistungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen und hat einen gesetzlich begrenzten Höchstbeitrag. Teurer als für einen bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten Angestellten kann der Beitrag nicht werden.

 
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