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Gesundheitsreform 2007 - Neuer Gesundheitsfonds

Gesundheitsreform - Gesundheitsfonds in der Gesetzlichen Krankenversicherung

In der Gesundheitsreform 2007 wurde festgelegt, daß die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) größtenteils über einen Gesundheitsfonds erfolgen soll.

  1. Der Gesundheitsfonds soll zum 1. Januar 2009 eingeführt werden.
  2. Die Belastung der Mitglieder durch Zusatzbeiträge wird nicht auf 1% des Haushaltsgesamtein kommens, sondern auf 1% der beitragspflichtigen Einnahmen begrenzt, wenn die GKV einen Zusatzbeitrag größer als 8 EUR erhebt.
  3. Der Beitrag wird nicht über eine neue Behörde eingezogen, sondern unverändert von den Gesetzlichen Krankenkassen erhoben. Mit dem Gesundheitsfonds wird die GKV weiter in Richtung Einheits versicherung gedrängt. Der Beitragssatz wird künftig einheitlich per Gesetz bestimmt (wie auch jetzt schon die Leistungen). So verliert die Selbstverwaltung der Gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Selbstbestimmung über die Finanzierung, da bisher jede Gesetzliche Krankenversicherung ihren Beitragssatz in ihrer Satzung selbst festgelegt hat. Dies ist ab dann nicht mehr möglich.

Der Zusatzbeitrag ist aus der Sicht der Gesetzlichen Krankenversicherung sehr problematisch. Falls Zusatzbeiträge über 8 EUR zur Finanzierung der Ausgaben nötig werden, können die Gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der 1%-Regel den Zusatzbeitrag bei einkommensschwächeren Mitgliedern nicht in voller Höhe erheben. Zum Ausgleich werden die Kassen einkommensstärkere Mitglieder (z.B. freiwillige Mitglieder) stärker belasten müssen. Bei diesen Mitgliedern fällt die Beitragserhöhung stärker aus. Es ist zu erwarten, dass die GKV deshalb einen Zusatzbeitrag so lang wie möglich vermeiden werden. Das geht aber nur über Kürzungen von Leistungen, die die Kassen beeinflussen können. So z.B. bei genehmigungspflichtigen Anschlussheilbehandlungen nach einem Krankenhausaufenthalt.

Ab 01.01.2007 sind außerdem für die Gesetzlichen Krankenversicherungen höhere Beiträge (Beiträge GKV 2007) und die Kürzung der Erstattung für Arzneimittel geplant und die Wechselmöglichkeit für Arbeitnehmer aus der Gesetzlichen Krankenkasse soll um eine 3 Jahres Frist verlängert werden. Ab 2008 soll ein neuer Basistarif in der Privaten Krankenversicherung eingeführt werden und es soll eine erweiterte Krankenversicherungspflicht für Alle geben.

Neue Informationen zum Gesundheitsfonds Dezember 06

Der Gesundheitsfonds führt zu einer massiven Umverteilung von Ost nach West lt. einer Studie des Kieler Instituts für Mikrodaten-Analyse. D.h. die Krankenkassenbeiträge der Versicherten aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg (Geberländer) fließen, wenn der Gesundheitsfonds wie geplant verabschiedet wird nach Mecklenburg Vorpommern, Sachsen, Berlin und andere wirtschaftlich schwache Länder. Die Ministerpräsidenten der jeweiligen Geberländer sind nicht bereit solch einer Reform zuzustimmen, wenn die Belastung der einzelnen Länder das 10 bis 20 fache überschreitet. Schon jetzt zahlt Baden-Württemberg und Bayern fast 3 Mrd. Euro und damit den Großteil des bundesdeutschen Finanzausgleichs für ärmere Regionen. Der Gesundheitsfonds würde den heutigen Nord-Süd Transfer noch einmal um 50 Prozent vergrößern. . Der Grund liegt in der politisch gewollten Gleichmacherei im Gesundheitswesen. Durch den Gesundheitsfonds sollen die Beiträge bei allen Gesetzlichen Krankenversicherungen bundesweit einheitlich sein, die Ein -und Ausgaben sind allerdings regional sehr unterschiedlich. Es besteht ein starkes Nord- Südgefälle bei der Arbeitslosigkeit, was sich in den Beitragseinnahmen stark auswirkt. Durch den Gesundheitsfonds soll nun eine Nivellierung nach unten stattfinden. Ob der Gesundheitsfonds bei diesen starken Gegenströmungen überhaupt kommt und wann er kommt Mitte 2008 oder erst 2009 muß sich noch herausstellen.

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