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Gesundheitsreform - Medikamente in der GKV

Gesundheitsreform - Arzneimittel und die Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung

Mit der Gesundheitsreform sollen bei den Medikamenten ca. 500 Mio. Euro eingespart. Dies sollte vor allem durch die Einführung von Höchstpreisen für verschreibungspflichtige Medikamente erreicht werden. Die Apotheken hätten die Arzneimittel dann preisgünstiger abgeben können.

Stattdessen bleibt es bei Festpreisen. Außer der Zwangsrabatt, den die Apotheken den Gesetzlichen Krankenkassen einräumen müssen, steigt um 30 Cent auf 2,30 Euro. Das angepeilte Sparvolumen wird dadurch nicht erreicht.

Diese Sparmaßnahmen betrifft nicht die Versicherten der Privaten Krankenversicherungen, da es hier freie Medikamentenverschreibung gibt.

Für die Kassenpatienten müssen Ärzte, die ein sehr teures Arzneimittel verschreiben wollen, vorher die Meinung eines Kollegen einholen. Zudem sollen neue Medikamente verstärkt einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden.

Weiter Informationen finden Sie unter: Gesundheitsreform 2006, der 3 Jahres Frist für Angestellte beim Wechsel in die PKV, der neue Basistarif in der Privaten Krankenversicherung, Krankenversicherungspflicht für Alle, der neue Gesundheitsfonds in der GKV und höhere Beiträge in den Gesetzlichen Krankenversicherungen ab 2007 (Beiträge GKV 2007).

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