Alterungsrückstellungen bei der PKV
Die Alterungsrückstellungen in der PKV stellen einen wesentlichen Anteil bei den Prämien dar. Der Beitragsanteil für die Alterungsrückstellungen werden versicherungsmathematisch ermittelt und sind Teil des Beitrags, um die statistisch steigenden Kosten im Alter auszugleichen. So werden in jungen Jahren Rücklagen für das Alter gebildet und der Versicherte bleibt unabhängig vom Generationenvertrag, wie bei der gesetzlichen Krankenkasse.
Die Alterungsrückstellungen werden von Anbeginn des Vertrages mit in den Beitrag einkalkuliert und übder die Jahre angesammelt, um den Beitrag stabil zu halten. Beitragserhöhungen lassen sich dennoch nicht vermeiden, da der medizinische Fortschritt und die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen immer höhere Kosten verursacht.
Auch wird die Alterungsrückstellung verzinst und die sogenannten Überzinsen tragen weiterhin zur Beitragssenkung bei.