Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) in der Krankenversicherung
Angestelle, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) bzw. Versicherungspflichtgrenze, ehemals Beitragsbemessungsgrenze, im Jahre 2009 von 48.600 Euro, mit ihrem Bruttoeinkommen überschreiten, können sich nicht wie bisher ab 01.01.2009 privat versichern, sondern erst, wenn sie die 3 Jahres Frist erfüllt haben, d.h. hintereinander die Versicherungspflichtgrenze 3 Jahre hintereinander überschritten haben. D.h. sie müssen auch im Jahr 2007 über der neuen Versicherungspflichtgrenze von 48.600 liegen und über der Versicherungspflichtgrenze von 2008 und 2007.
Zum 01. Januar 2009 gelten neue Einkommensgrenzen für Arbeitnehmer, die sich privat krankenversichern wollen
Pflichtversicherungsgrenze:
Die Pflichtversichungsgrenze PVG (früher auch Friedensgrenze) gilt für Angestellte. Wer ein Bruttoeinkommen über der PVG hat, hat die Möglichkeit über seine Krankenversicherung frei zu entscheiden. Die Pflichtgrenzen der vergangenen Jahre sind nun zu berücksichtigen, wenn man sich nach der Stichtagsregelung nicht privat versichert hat und für alle, die jetzt die 3 Jahres Regelung betrifft. (Entwicklung Beitragsbemessungsgrenze)
- 2004: mindestens 46.350,- € brutto* (montl. 3.862,50 €) brutto
- 2005: mindestens 46.800,- € brutto* (montl. 3.900,00 €) brutto
- 2006: mindestens 47.250,- € brutto* (montl. 3.937,50 €) brutto
- 2007: mindestens 47.700,- € brutto* (montl. 3.975,00 €) brutto*
- 2008: mindestens 48.150,- € brutto* (montl. 4.012,50 €) brutto
2009: mindestens 48.600,- € brutto* (montl. 4.050,00 €) brutto voraussichtlich
*Für Arbeitnehmer, die bereits seit 30.12.2002 oder früher privat versichert waren, gilt 2005 eine PVG von 42.300 € und 2006 eine PVG von 42.750 €.
Beitragsbemessungsgrenze :
- 2006: 42.750,- € (montl. 3.562,50 €)
- 2007: 42.750,- € (montl. 3.562,50 €)
- 2008: 43.200,- € (montl. 3.600,00 €)
2009: 44.100,- € (montl. 3.675,00 €) voraussichtlich
Beitragsbemessungsgrenze bedeutet, daß bis zu diesem Einkommen Krankenversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Einkommen, die darüber hinaus gehen sind nicht beitragspflichtig.
Maximaler Arbeitgeberzuschuss für PKV- Versicherte (mit Krankengeldanspruch)
- Krankenversicherung 2006: 236,91 € ( ab 01.07.05 236,18 €)
- Pflegeversicherung 2006: 30,28 € (Sachsen 12,47 €)
- Krankenversicherung 2007: 236,91 € bleibt unverändert
- Krankenversicherung 2008: 250,20 €
- Pflegeversicherung 01.07.2008: 39,60 €
- Krankenversicherung 2009: 268,28 €
Der Arbeitgeberzuschuß zur privaten Krankenversicherung beträgt die Hälfte des Betrages, der sich unter Anwendung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Gesetzlichen Krankenkassen vom 01.01. des Vorjahres ergibt (Höchstbeiträge GKV)- d.h. bei versicherungsfreien Beschäftigten: 13,3% X 3.562,50 € / 2 = 236,91€ , höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat. Der Arbeitgeberzuschuß wird bis zur Höchstgrenze auch für familienhilfe-berechtigte Privatversicherte (z.B. Kinder und Ehegatte) gezahlt (SGB V § 10).
Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz zur Ermittlung des Höchstbeitrages in der GKV bzw. des maximalen Arbeitgeberzuschusses
- ab dem 01.01.2008 : 13,90%
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich 400,- €
- Bezugsgröße:
- 2006 : 29.400,- € (montl. 2.450,- €)
- 2007 : 29.400,- € (montl. 2.450,- €)
Die Bezugsgröße hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung - z.B. in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie für das Mindestarbeitsentgelt und in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen oder Pflegepersonen.
Der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz zur Ermittlung des Höchstbeitrages in der GKV bzw. des max. Arbeitgeberzuschuss beträgt unverändert in 2006 und 2007 13,3 % und ab dem 01.01.2008 13,90%.
Der durchschnittliche allgemeine Höchstbeitrag in der GKV beträgt demnach monatlich für 2006/ 2007 473,81€.
Dieser Höchstbeitrag ergibt sich aus dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenkassen zum 01.01. des Vorjahres, angewandt auf die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze (13,3% x 3562,50€). Die Hälfte dieses Beitrages ist der max. Arbeitgeberzuschuss. Daraus ergibt sich der max. Arbeitgeberzuschuss für Privat Versicherte mit Krankengeldanspruch von 236,91€ monatlich für 2007 und für 2008 250,20 €.
Der durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung betrug Anfang 2007 14,3%. Durch eine höhere Beitragsbemessungsgrenzen-Festlegung kann er sogar noch darüber hinaus steigen. So daß für 2009 auch wieder mit einer Erhöhung des maximalen Arbeitgeberzuschußes zu rechnen ist.
Maximaler Tagegeldanspruch
Das Krankentagegeld gesetzlicher Krankenkassen beträgt ab 2006 maximal 83,13 €, bzw. 2.493,75 € monatlich. Der Krankengeld-Höchstbetrag entspricht 70% der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung dividiert durch 30 Tage. Falls Ihr Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sollten Sie zusätzlich eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Hier zum Online-Angebot.
Regelung für Zahnersatz und Krankengeld ab 1.7.2005
Für Zahnersatzleistungen werden die Kassen ab 2005 einen Extra-Beitrag in Höhe von 0,4 Prozentpunkten erheben. Dieser Beitrag ist von den Arbeitnehmern allein zu zahlen. Außerdem müssen Arbeitnehmer ebenfalls ab Juli 2005 einen Beitrag von 0,5 Prozentpunkten für Krankengeld zahlen. Insgesamt sind das also 0,9 Prozentpunkte mehr. Verrechnet mit den anfangs genannten 0,9 Prozent mehr für Zahnersatz und Krankengeld bleibt letztlich eine Mehrbelastung von 0,45 % für den Arbeitnehmer.
Aktuelle Informationen zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung, Gesundheitsreform Arzneimittel und erweiterte Krankenversicherungspflicht finden Sie auf unserer Seite.